Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen HERA Accounts und ihren Kundinnen und Kunden. Sie gelten für Privatpersonen, Unternehmen, medizinische Praxen und weitere Organisationen.
Stand: August 2026
Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, gelten für sämtliche Dienstleistungen und Vertragsverhältnisse zwischen HERA Accounts und ihren Kundinnen und Kunden, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Die AGB gelten für Privatkundinnen und Privatkunden sowie für Unternehmen, Selbstständigerwerbende, medizinische Praxen, Institutionen und sonstige Organisationen.
Individuelle Vereinbarungen, Offerten, Mandatsverträge oder ausdrücklich vereinbarte Zusatzbedingungen gehen diesen AGB vor, soweit sie davon abweichen.
Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn HERA Accounts diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
Dienstleistungen
HERA Accounts bietet insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:
- Finanzbuchhaltung und laufende Buchführung.
- Jahresabschlüsse und administrative Unterstützung.
- Lohnadministration und damit verbundene Abrechnungen.
- Steuererklärungen und steuerliche Beratung.
- Beratung bei Unternehmensgründungen und unternehmerischen Fragestellungen.
- Immobilienbezogene Verwaltungs- und Beratungsleistungen.
- Finanzielle und administrative Begleitung medizinischer Praxen und weiterer Organisationen im Gesundheitswesen.
- Nachfolgeplanung sowie Unterstützung bei der Vorbereitung von Übergaben und Nachlassangelegenheiten.
- Digitalisierung, Automatisierung und Optimierung administrativer Prozesse.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, der Mandatsvereinbarung, der Auftragsbestätigung oder einer anderweitig dokumentierten Vereinbarung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Mandats.
Vertragsabschluss
Informationen auf der Website, allgemeine Leistungsbeschreibungen und unverbindliche Auskünfte stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Offerte angenommen, eine Mandatsvereinbarung unterzeichnet, ein Auftrag ausdrücklich bestätigt oder eine Zusammenarbeit anderweitig nachvollziehbar vereinbart wird.
Vereinbarungen können schriftlich, elektronisch oder, soweit rechtlich zulässig, mündlich getroffen werden.
Eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail begründet für sich allein noch kein Mandatsverhältnis.
HERA Accounts kann vor der Annahme eines Mandats zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangen, soweit dies zur Beurteilung des Auftrags erforderlich ist.
Leistungserbringung
HERA Accounts erbringt die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig, fachgerecht und nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Informationen.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet HERA Accounts eine sorgfältige Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen oder geschäftlichen Erfolg.
Empfehlungen und Einschätzungen beruhen auf den verfügbaren Unterlagen, den mitgeteilten Sachverhalten und den im jeweiligen Zeitpunkt bekannten gesetzlichen und behördlichen Grundlagen.
Änderungen von Gesetzen, behördlichen Vorgaben, Praxis, Rechtsprechung oder wirtschaftlichen Umständen können spätere Anpassungen erforderlich machen.
Eine laufende Überwachung solcher Änderungen nach Abschluss eines Einzelauftrags erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Mitwirkungspflichten der Kundschaft
Kundinnen und Kunden stellen HERA Accounts alle Informationen, Unterlagen, Belege, Zugänge und Auskünfte, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind, rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung.
Dazu gehören je nach Mandat insbesondere:
- Buchhaltungsunterlagen und Geschäftsdokumente.
- Steuerunterlagen und Informationen zu persönlichen oder geschäftlichen Verhältnissen.
- Lohn-, Sozialversicherungs- und Personaldaten.
- Verträge, behördliche Schreiben und gesetzte Fristen.
- Angaben zu Immobilien, Vermögenswerten oder Unternehmensbeteiligungen.
- Vollmachten oder Freigaben, sofern diese zur Durchführung des Mandats erforderlich sind.
Die Kundschaft informiert HERA Accounts unverzüglich über Änderungen, welche die Bearbeitung des Mandats beeinflussen können.
HERA Accounts darf grundsätzlich davon ausgehen, dass übermittelte Informationen und Unterlagen richtig und vollständig sind, sofern keine offensichtlichen Hinweise auf Unrichtigkeiten bestehen.
Eine umfassende Prüfung der Echtheit, Vollständigkeit oder materiellen Richtigkeit der Unterlagen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Termine und Fristen
Vereinbarte Termine setzen voraus, dass sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen.
Behördliche, steuerliche oder vertragliche Fristen werden von HERA Accounts nur überwacht oder wahrgenommen, wenn dies zum ausdrücklich vereinbarten Mandat gehört und die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Werden Unterlagen verspätet eingereicht oder fehlen notwendige Angaben, kann sich die Bearbeitung entsprechend verzögern.
Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt HERA Accounts keine Verantwortung für Folgen, die ausschliesslich auf verspäteten, unvollständigen oder unzutreffenden Angaben der Kundschaft beruhen.
Zusätzlicher Aufwand aufgrund kurzfristiger Aufträge, verspäteter Unterlagen oder erforderlicher Nachbearbeitungen kann nach vorheriger Information zusätzlich verrechnet werden.
Honorare und Preise
Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Offerte, der Mandatsvereinbarung, einer Pauschale oder dem vereinbarten Stundenansatz.
Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, werden Dienstleistungen nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Pauschale bezeichnet werden.
Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung einer mitgeteilten Kostenschätzung ab, informiert HERA Accounts die Kundschaft rechtzeitig, soweit dies nach den Umständen möglich ist.
Drittgebühren, behördliche Gebühren, Registerkosten, Versandkosten und weitere notwendige Auslagen werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich in einer vereinbarten Pauschale enthalten sind.
Sämtliche Preise werden in Schweizer Franken angegeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
HERA Accounts ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Deshalb wird gegenwärtig keine Mehrwertsteuer verrechnet. Sollte künftig eine Mehrwertsteuerpflicht entstehen, wird die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer ab dem anwendbaren Zeitpunkt zusätzlich ausgewiesen und verrechnet, soweit dies gesetzlich und vertraglich zulässig ist.
Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
HERA Accounts kann Leistungen nach Abschluss eines Auftrags, periodisch, nach erreichten Arbeitsschritten oder entsprechend der individuellen Vereinbarung in Rechnung stellen.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug kann HERA Accounts nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen sowie tatsächlich entstandene und angemessene Mahn- oder Betreibungskosten geltend machen.
Bei ausstehenden Zahlungen kann HERA Accounts weitere Leistungen nach vorgängiger Mitteilung vorübergehend zurückstellen, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Pflichten verletzt werden und die Interessen der Kundschaft angemessen berücksichtigt bleiben.
Bei umfangreichen Mandaten oder besonderen Umständen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Teilzahlung vereinbart werden.
Zusätzliche Leistungen
Leistungen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Nachträgliche Korrekturen aufgrund geänderter oder unvollständiger Angaben.
- Zusätzliche Besprechungen oder ausserordentliche Auswertungen.
- Ergänzende Korrespondenz mit Behörden, Versicherungen oder anderen Stellen.
- Aufbereitung unsortierter oder unvollständiger Unterlagen.
- Kurzfristige Sonderaufträge oder zusätzliche administrative Arbeiten.
Zusatzleistungen werden nach vorgängiger Absprache oder nach den im Mandat vereinbarten Ansätzen separat verrechnet.
Beizug von Drittpersonen
HERA Accounts kann bei Bedarf geeignete Drittpersonen, Fachspezialistinnen, Fachspezialisten oder technische Dienstleister beiziehen, soweit dies für die sachgerechte Erfüllung eines Mandats erforderlich oder zweckmässig ist.
Soweit der Beizug Dritter zusätzliche Kosten verursacht oder die Weitergabe besonders vertraulicher Informationen erfordert, wird die Kundschaft vorgängig informiert und, falls erforderlich, um ihre Zustimmung gebeten.
Gesetzliche Geheimhaltungspflichten sowie datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben vorbehalten.
Digitale Hilfsmittel und automatisierte Prozesse
HERA Accounts kann zur effizienten Bearbeitung von Mandaten digitale Buchhaltungs-, Verwaltungs- und Kommunikationslösungen sowie automatisierte Hilfsmittel einsetzen.
Der Einsatz solcher Systeme dient der Unterstützung administrativer Abläufe, der Strukturierung von Informationen und der effizienteren Bearbeitung geeigneter Arbeitsschritte.
Fachliche Beurteilungen, wesentliche Entscheidungen und die mandatsbezogene Verantwortung verbleiben bei HERA Accounts beziehungsweise bei den zuständigen Fachpersonen.
Personenbezogene oder vertrauliche Informationen werden nur in solche Systeme eingegeben oder an entsprechende Anbieter übermittelt, wenn dies für das konkrete Mandat erforderlich ist, geeignete datenschutzrechtliche und vertragliche Schutzmassnahmen bestehen und eine erforderliche Zustimmung eingeholt wurde.
Besonders schützenswerte Personendaten, insbesondere Gesundheitsdaten oder Patientendaten, werden nur unter Einhaltung der hierfür geltenden rechtlichen und vertraglichen Anforderungen bearbeitet.
Medizinische Praxen und Gesundheitswesen
Bei Mandaten für medizinische Praxen, Kliniken und weitere Organisationen des Gesundheitswesens berücksichtigt HERA Accounts die besonderen Anforderungen an Vertraulichkeit, Datensicherheit und organisatorische Abläufe.
Die Verantwortung für medizinische Entscheidungen, Patientenbehandlungen, berufsrechtliche Anforderungen und die gesetzeskonforme Führung der jeweiligen medizinischen Einrichtung verbleibt bei der Kundschaft beziehungsweise den hierfür verantwortlichen Personen.
HERA Accounts erbringt keine medizinische Beratung und übernimmt keine Verantwortung für diagnostische, therapeutische oder medizinisch-organisatorische Entscheidungen, soweit dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig anders vereinbart wurde.
Patientendaten dürfen nur übermittelt werden, wenn dies für das konkrete Mandat erforderlich und rechtlich zulässig ist und ein geeigneter Übermittlungsweg verwendet wird.
Vertraulichkeit
HERA Accounts behandelt Informationen und Unterlagen, die im Rahmen eines Mandats bekannt werden, vertraulich.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Mandats erforderlich ist, eine entsprechende Zustimmung vorliegt oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Mandats, soweit keine gesetzlichen Offenlegungs- oder Auskunftspflichten entgegenstehen.
Die Kundschaft verpflichtet sich ihrerseits, vertrauliche Informationen, Unterlagen und Arbeitsmethoden von HERA Accounts nicht ohne Zustimmung an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.
Datenschutz
HERA Accounts bearbeitet Personendaten nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen und soweit dies für die Durchführung des Mandats, die Kommunikation oder die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Einzelheiten zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung von HERA Accounts beschrieben.
Zur DatenschutzerklärungSoweit aufgrund der Art des Mandats zusätzliche Vereinbarungen zur Auftragsbearbeitung oder Vertraulichkeit erforderlich sind, werden diese gesondert abgeschlossen.
Kommunikation und elektronische Übermittlung
Die Kommunikation zwischen HERA Accounts und der Kundschaft kann persönlich, telefonisch, per E-Mail, über geeignete digitale Plattformen oder auf anderen vereinbarten Wegen erfolgen.
Die elektronische Übermittlung von Informationen kann mit Sicherheitsrisiken verbunden sein. Soweit keine besondere Übermittlungsart vereinbart wurde, darf HERA Accounts die üblichen Kommunikationsmittel verwenden.
Besonders vertrauliche Unterlagen, sensible Finanzdaten oder besonders schützenswerte Personendaten sollen über einen geeigneten, dem jeweiligen Risiko entsprechenden Übermittlungsweg ausgetauscht werden.
Änderungen von E-Mail-Adressen, Kontaktpersonen oder Zustellangaben sind HERA Accounts rechtzeitig mitzuteilen.
Haftung
HERA Accounts haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten beruhen.
Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet HERA Accounts im gesetzlich zulässigen Umfang für vorhersehbare und unmittelbar durch die Pflichtverletzung verursachte Schäden. Zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen, insbesondere zugunsten von Privatkundinnen und Privatkunden, bleiben vorbehalten.
HERA Accounts haftet nicht für Folgen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet eingereichten Informationen der Kundschaft beruhen, sofern HERA Accounts dies nicht selbst zu vertreten hat.
Ebenso besteht keine Haftung für Entscheidungen von Behörden, Banken, Versicherungen oder anderen Drittstellen, soweit HERA Accounts keinen pflichtwidrigen Einfluss auf deren Zustandekommen genommen hat.
Eine Haftungsbegrenzung oder Haftungsobergrenze kann in einer individuellen Mandatsvereinbarung vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig und im konkreten Vertragsverhältnis angemessen ist.
Höhere Gewalt und technische Störungen
Kann eine Leistung aufgrund ausserordentlicher Ereignisse, technischer Ausfälle, behördlicher Anordnungen oder anderer Umstände ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von HERA Accounts nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, informieren wir die Kundschaft so bald wie möglich.
Die Parteien bemühen sich in solchen Fällen um eine angemessene Lösung und, soweit möglich, um eine Anpassung der vereinbarten Termine.
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
Vertragsdauer und Beendigung
Einzelaufträge enden grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Leistung, sofern keine weitergehende Zusammenarbeit vereinbart wurde.
Laufende Mandate gelten für die individuell vereinbarte Dauer oder, bei fehlender Befristung, auf unbestimmte Zeit.
Soweit das Vertragsverhältnis als Auftrag im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts zu qualifizieren ist, kann es grundsätzlich von beiden Parteien jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.
Erfolgt eine Beendigung zur Unzeit, bleiben die gesetzlichen Folgen vorbehalten.
Individuell vereinbarte Kündigungsfristen gelten nur insoweit, als sie mit zwingendem Recht und der konkreten Vertragsart vereinbar sind.
Bereits erbrachte Leistungen, notwendige Auslagen und bis zur Beendigung entstandener Aufwand bleiben geschuldet.
Nach Beendigung des Mandats werden Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten herausgegeben oder zugänglich gemacht.
Unterlagen und Aufbewahrung
Originalunterlagen, die HERA Accounts von der Kundschaft erhalten hat, werden nach Abschluss des Mandats zurückgegeben, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
HERA Accounts darf Kopien, Arbeitsunterlagen oder mandatsbezogene Dokumentationen aufbewahren, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben, für die Dokumentation der Tätigkeit erforderlich oder zur Wahrung berechtigter Interessen notwendig ist.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten der Kundschaft werden durch die Zusammenarbeit mit HERA Accounts nicht automatisch übernommen.
Eine dauerhafte Archivierung, Verwaltung oder elektronische Bereitstellung von Unterlagen erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Rechte an Arbeitsergebnissen
Kundinnen und Kunden dürfen individuell für sie erstellte Unterlagen, Auswertungen und Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck verwenden.
Allgemeine Vorlagen, Methoden, Konzepte, Berechnungsmodelle und interne Arbeitsmittel von HERA Accounts verbleiben bei HERA Accounts, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Gesetzliche Herausgabeansprüche und Rechte der Kundschaft an eigenen Unterlagen bleiben unberührt.
Änderungen der AGB
HERA Accounts kann diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse anpassen.
Für laufende Mandate gelten Änderungen nur, wenn sie der Kundschaft mitgeteilt und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wirksam vereinbart werden.
Änderungen dürfen zwingende gesetzliche Rechte von Privatkundinnen und Privatkunden nicht einschränken.
Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website von HERA Accounts veröffentlicht.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Vertragsbeziehungen mit HERA Accounts gilt schweizerisches Recht.
Für Streitigkeiten mit Unternehmen, Selbstständigerwerbenden und anderen geschäftlich handelnden Kundinnen und Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz beziehungsweise Geschäftsstandort von HERA Accounts zuständig.
Für Privatkundinnen und Privatkunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende oder teilzwingende verbraucherschützende Gerichtsstandsbestimmungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Kontakt
Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu einem bestehenden Mandat erreichen Sie uns unter:
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu unseren Dienstleistungen, zu einem konkreten Mandat oder zu unseren Geschäftsbedingungen.
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